Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
19.-21.August2011
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Borkenberge
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tage 343
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Elternbescheinigung für minderjährige Festivalgänger unter 16 Jahre
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Geländeplan 2010
Hier bekommt Ihr eine erste Übersicht über das Festivalgelände in diesem Jahr!







